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Reglement 1:24 Formel 1

(Rennzentrum - Zehlendorf)

 

1.         Karosserien

 

1.1               Es ist ausschließlich die F1-Karosserie des Herstellers VOKI (Vlado Okali, Slowakei)         

zugelassen. Die Karosserie hat eine Universal-Formgebung, die unterschiedlichen Fahrzeugtypen werden nur durch die entsprechende Lackierung mit passenden Aufklebern hergestellt. Die Karosserien sind unlackiert sowie auf Bestellung fertig lackiert (mit Decals) erhältlich. Unlackierte Karosserien können mit einem Farbton nach eigener Idee deckend lackiert werden. Es kann natürlich auch nach Original-Vorbild lackiert werden. Zwingend vorge­schrieben sind in jedem Fall Sponsoraufkleber, die in Menge und Größe weitestgehend einem originalem Vorbild entsprechen müssen.

 

1.2               Mit Ausnahme des Dreieckslenkers darf kein Teil des Chassis, des Motors, des Getriebes oder Leitkiels von oben betrachtet sichtbar sein.

 

1.3               Die Montage der Karosserie ist mittels Karosserieklammern oder Nadeln (sogenannte „Pin-Tubes“, an der Originalbohrung für die Klammern) durchzuführen.

 

            1.4               Alle Karosserien müssen deckend lackiert sein

 

1.5               Alle Fahrzeuge müssen mit einem maßstabsgetreuen Fahrereinsatz ausgestattet sein, dessen Kopf, Schultern, Arme und Lenkrad dreidimensional sein müssen. Der Einsatz muss min. dreifarbig gestaltet sein.

 

1.6               Die Karosserie darf während eines Rennens repariert, aber nicht gewechselt werden.

 

2.         Abmessungen

 

                2.1          Die Fahrzeug-Gesamtbreite inklusive der Räder beträgt maximal 88 mm. Die Chassisbreite max. 61 mm. Nur die Karosseriebefestigung (Nadel, Klammer) darf die Chassisbreite von 61 mm minimal (im üblichen Rahmen) überschreiten. Der Original-Radstand des VOKI-Chassis darf nicht verändert werden.

 

2.2          Die Bodenfreiheit darf zu keiner Zeit 0,5 mm (unter dem gesamten Fahrzeug) unterschreiten. Die Renn­leitung legt eine entsprechende Strafe für ein Unterschreiten dieses Minimums fest.

 

               2.3          Maße der Vorderräder: Breite min. 10 mm, max. 15 mm. Maße Hinterräder: Breite min. 15 mm, max. 20 mm. Felgenaußendurchmesser min. 14 mm.

 

2.4          Der minimale Durchmesser der Achsen beträgt mindestens 3/32“ (2,38 mm). Die Achsen müssen aus Stahl (Vollmaterial) sein. 

 

3.         Motoren/Getriebe

 

               3.1          Zugelassen ist nur der folgende Motortyp:

 

§          Parma Deathstar 16D Motor, Bestellnr. 501

Erlaubt sind nur die in den Motoren befindlichen Originalanker sowie die Nachrüstanker mit der Bestellnr. 501A (=werkseitig original eingebaut) und 501-T(= high timed und Kollektor werkseitig abgedreht).

 

               3.2          Außer folgenden, explizit aufgeführten Änderungen sind jegliche anderen Maßnahmen an den Motoren unzulässig (Zuwiderhandlungen führen zur Disqualifikation!):

§          Eine ev. vorhandene Versiegelung darf entfernt werden, um den Motor zu Wartungszwecken zu öffnen.

§          Die Motorkohlen können frei gewählt werden..

§          Die Beschläge (Kohleführungsschächte) müssen die originalen sein, sie dürfen zwar ausgerichtet und fixiert, aber nicht ausgetauscht  werden.

§          Ausrichtung und Verklebung der Magnete sind erlaubt. Die Magnete dürfen jedoch nicht durch Hinter­fütterung oder besonders dicken Kleberauftrag usw. näher an den Anker gesetzt werden, als werkseitig vorgesehen.

§          Einbau eines Kugellagers auf der Ritzelseite ist erlaubt (Festkleben oder anlöten zulässig)

§          Festkleben des Gleitlagers im Motorkopf ist erlaubt

§          Der Kollektor darf abgedreht werden, der Anker darf nicht nachgewuchtet werden.

§          Motorkopf („Endbell“) sowie das Gehäuse dürfen nicht bearbeitet,  erleichtert usw. werden.

 

               3.3.         Zähneanzahl sowie Teilung von Ritzel und Spurzahnrad sind freigestellt

 

4.         Chassis

 

                4.1           Zugelassen ist nur das F1-Chassis von des Herstellers VOKI (Vlado Okali, Slowakei)

 

                4.2          Die Befestigung des Motors im Chassis ist freigestellt, er wird in der Regel angelötet.

 

4.3          Das Chassis darf mit Röhrchen („Pin-Tubes“) versehen (=festlöten) werden, um die Karosserie mit Steck­na­deln befestigen zu können.

 

4.4          Die Leitkielbohrung darf gängig gemacht werden (nur Entgraten, kein ovales Loch!).

 

                4.5          Zur Aufnahme der Achsen sind nur Gleitlager erlaubt.

 

                4.6          Die Vorderräder müssen während der Fahrt aufliegen und sich mitdrehen. Sie dürfen einzeln drehbar sein.

 

                4.7          Reifen aus Silikon sind nicht erlaubt. Es sind keine Hafthilfen wie z.B. Magnete zugelassen.

 

                4.8          Das Chassis darf während eines Rennens nicht gewechselt werden.

              

               4.9         Es ist ausdrücklich verboten, das Chassis mechanisch zu bearbeiten; weder darf am Chassis gefeilt, gebohrt, gesägt oder geschliffen werden (Ausnahme: Leitkielbohrung gängig machen).

 

               4.10         Das Chassis darf mit Gewichten ausgetrimmt werden.